HINWEIS — NACH FERTIGSTELLUNG LÖSCHEN
AGB als Gerüst. Da Kupefinanz als Vermittler nach § 34i GewO tätig ist, sollten die AGB anwaltlich geprüft werden — insbesondere Vergütungsregelung, Widerrufsrecht und Beratungshaftung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Kupefinanz GmbH (nachfolgend „Vermittler") und dem Mandanten (nachfolgend „Kunde") im Rahmen der Vermittlung von Immobiliendarlehen und damit zusammenhängenden Beratungsleistungen.
Der Vermittler vermittelt im Rahmen seiner Tätigkeit nach § 34i GewO Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge und damit verbundene Finanzierungsprodukte. Die Vermittlung erfolgt nach den Wünschen und Vorgaben des Kunden und unter Berücksichtigung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Die Vergütung des Vermittlers erfolgt im Erfolgsfall durch den finanzierenden Darlehensgeber. Dem Kunden entstehen durch die Inanspruchnahme der Vermittlungsleistung in der Regel keine zusätzlichen Kosten.
Abweichende Honorarvereinbarungen — insbesondere für besonders komplexe Strukturierungsmandate — werden vor Beginn der Tätigkeit gesondert schriftlich vereinbart.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Vermittler vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu machen sowie alle für die Vermittlung erforderlichen Unterlagen zeitnah und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
Der Vermittler haftet im Rahmen seiner Beratungs- und Vermittlungstätigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für die Entwicklung von Zinsen, Märkten oder die wirtschaftliche Tragfähigkeit der vermittelten Finanzierung über den Zeitpunkt der Vermittlung hinaus ist ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 27. Mai 2026